hiermit möchte ich Ihnen mit Bedauern den Tod von [Name des Mieters] mitteilen, der am [Datum des Todes] verstorben ist. Gemäß §564 BGB erlischt das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters nicht automatisch. Daher kündige ich hiermit den bestehenden Mietvertrag fristgemäß zum nächstmöglichen Termin, da von gesetzlicher Seite eine Fortführung des Mietverhältnisses durch die Erben möglich ist.
Die Schlüssel zur Wohnung werden Ihnen selbstverständlich fristgerecht bis spätestens zum [Datum der Schlüsselübergabe] übergeben. Wir bitten Sie, die Kautionsrückzahlung an die Erbengemeinschaft zu veranlassen, sobald die Wohnung überprüft und alles in ordnungsgemäßem Zustand befunden wurde.
Bitte senden Sie eine Bestätigung dieser Kündigung sowie weitere Anweisungen, wie mit persönlichen Gegenständen des Verstorbenen zu verfahren ist. Wir bitten ebenfalls um Mitteilung, ob Sie eine Vorabnahme der Wohnung wünschen.
Absender: [Vollständiger Name und Adresse der Erbengemeinschaft]
Verstorbener Mieter: [Name des Mieters]
Mietobjekt: [Adresse der Mietwohnung]
Verantwortlicher Sachbearbeiter/Empfänger: [Name und Kontaktinformation des Vermieters oder der Verwaltung]
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name des Absenders/der Erbengemeinschaft]
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FAQS
1. Was muss ich beachten, wenn ich einen Mietvertrag wegen eines Todesfalls kündigen möchte?
Rechtsnachfolge prüfen: Feststellen, wer als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe in die Position des Mieters tritt.
Vollmachten: Überprüfen, ob eine Vollmacht vorliegt, die es einer anderen Person erlaubt, in Namen der Erben zu handeln.
Übergabe: Einhaltung der üblichen Modalitäten wie Kündigungsfrist und Zustand der Wohnung bei der Übergabe.
2. Welche Unterlagen sind für die Kündigung eines Mietvertrags nach einem Todesfall erforderlich?
Sterbeurkunde: Zum Nachweis des Todesfalls.
Erbschein oder Testament: Zur Legitimation der Erben gegenüber dem Vermieter.
Kündigungsschreiben: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und alle notwendigen Informationen enthalten.
3. Wie formuliere ich die Kündigung eines Mietvertrags bei einem Todesfall korrekt?
Das Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte enthalten:
Angabe des Verstorbenen als Mieter: Nennung des Namens und der Adresse.
Nachweis der Berechtigung: Beifügung von Kopien der Sterbeurkunde und des Erbscheins.
Einhalten der Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben.
4. Welche Fristen gelten für die Kündigung eines Mietvertrags nach dem Tod des Mieters?
Gesetzliche Kündigungsfrist: In der Regel gilt eine Frist von drei Monaten zum Monatsende.
Sonderregelungen bei Tod: Einige Mietverträge sehen spezielle Regelungen vor, die unmittelbar nach dem Tod greifen können.
5. Kann die Kündigung des Mietvertrags durch einen Verwandten durchgeführt werden, und wenn ja, von wem genau?
Nur offizielle Erben oder Bevollmächtigte können die Kündigung wirksam durchführen. Zu beachten ist:
Erben: Die Erben treten gesamthaft in die Rechte und Pflichten des Mietvertrags ein.
Bevollmächtigte: Diese müssen durch eine Vorsorgevollmacht oder eine postmortem Vollmacht legitmiert sein.
6. Welche besonderen Regelungen sollten bei der Kündigung eines möblierten/nicht möblierten Wohnraums berücksichtigt werden?
Möblierte Wohnungen: Häufig kurzfristigere Kündigungsfristen möglich.
Nicht möblierte Wohnungen: Standardmäßige gesetzliche Kündigungsfristen sind anzuwenden.
7. Wie und an wen sollte die Kündigung eines Mietvertrages nach einem Todesfall übermittelt werden?
Richtige Adressierung: Die Kündigung sollte an den Vermieter oder die Verwaltungsgesellschaft gerichtet sein.
Übermittlungsart: Idealerweise per Einschreiben, um einen Nachweis über die Zustellung zu haben.