Öffnen – Kündigung Bürgschaft Mietvertrag

Muster und Vorlage für Kündigung Bürgschaft Mietvertrag zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format

 


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Zwei verschiedene PDF-Optionen die Vorlage (Muster)


Die Vorlage (Muster) ist ebenfalls in vier weiteren Optionen im PDF-Format verfügbar.



Kündigung Bürgschaft Mietvertrag Vorlage

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die von mir übernommene Bürgschaft für den Mietvertrag von [Name des Hauptmieters], betreffend die Wohnung in der Adresse [Adresse der Wohnung], fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Bürgschaft wurde ursprünglich am [Datum der Bürgschaftsübernahme] erklärt.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung der Bürgschaft schriftlich und teilen Sie mir mit, ab wann die Bürgschaft nicht mehr wirksam ist. Weiterhin bitte ich um eine kurze Information, ob weitere Schritte meinerseits erforderlich sind.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Vor- und Nachname]

 

Wenn Ihnen dieses Beispiel die Vorlage (Muster) gefällt, können Sie es nachfolgend als PDF oder WORD herunterladen


FAQS

1. Was muss ich beachten, bevor ich eine Bürgschaft für einen Mietvertrag kündige?

Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten, bevor Sie eine Bürgschaft kündigen:
  • Gültigkeit der Bürgschaft prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Bürgschaft noch gültig ist und keine Bedingungen beinhaltet, die eine Kündigung ausschließen oder erschweren.
  • Kündigungsfrist: Überprüfen Sie die im Bürgschaftsvertrag festgelegte Kündigungsfrist.
  • Rechtliche Anforderungen: Informieren Sie sich über gesetzliche oder vertragliche Anforderungen an die Kündigung einer Bürgschaft.

2. Welche Informationen sind in einer Kündigung der Bürgschaft für einen Mietvertrag unbedingt erforderlich?

  • Klare Identifikation des Bürgen: Namen und Adresse des Bürgen.
  • Bezug auf den Mietvertrag: Genaue Angaben zum mietvertraglichen Verhältnis, für das die Bürgschaft bestand.
  • Datum der Kündigung: Kündigungsdatum und das Datum, ab dem die Bürgschaft nicht mehr wirksam sein soll.
  • Unterschrift: Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben sein.

3. Wie formuliere ich die Kündigung der Bürgschaft rechtssicher?

Beispiel für eine Formulierung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die Bürgschaft, die ich im Rahmen des Mietvertrags zwischen [Vermietername] und [Mietername], abgeschlossen am [Datum des Mietvertrags], übernommen habe, ordnungsgemäß. Ich bitte um Bestätigung der Kündigung und um Mitteilung, ab wann meine Bürgschaft nicht mehr besteht. Diese Kündigung wird wirksam zum [Datum der Wirksamkeit der Kündigung].
Mit freundlichen Grüßen,
[Name des Bürgen]


4. Gibt es eine Mindestfrist, die ich als Bürge bei der Kündigung einhalten muss?

Ja, in der Regel sollten Sie die im Bürgschaftsvertrag definierte Frist einhalten, üblicherweise beträgt diese drei Monate. Prüfen Sie den entsprechenden Vertragsteil, um spezifische Regelungen zu Ihrer Situation zu finden.


5. Muss ich die Kündigung der Bürgschaft dem Vermieter und dem Mieter zusenden?

Ja, die Kündigung sollte an beide Parteien gerichtet sein:

  • Sende eine Kopie der Kündigung an den Vermieter, um ihn über das Ende Ihrer Verpflichtung zu informieren.
  • Informiere auch den Mieter, damit dieser sich um eine alternative Bürgschaft bemühen kann, falls benötigt.

6. Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kündigung der Bürgschaft wirksam ist?

Um die Wirksamkeit sicherzustellen:

  • Schriftform: Verfassen Sie die Kündigung schriftlich.
  • Einschreiben: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, um einen Beleg für den Versand und den Erhalt zu haben.
  • Bestätigung anfordern: Bitten Sie sowohl den Vermieter als auch den Mieter um eine schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung.

7. Können nachträgliche Änderungen im Mietvertrag die Gültigkeit meiner Bürgschaftskündigung beeinflussen?

Ja, Änderungen im Mietvertrag können die Gültigkeit Ihrer Kündigung beeinflussen, wenn:

  • Die Änderungen die finanziellen Verpflichtungen des Mieters erweitern und Sie nicht darüber informiert wurden.
  • Sie als Bürge mit den Änderungen nicht einverstanden waren und diese nicht bestätigt haben.

Es ist ratsam, solche Situationen rechtlich überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung weiterhin wirksam ist.